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Herzlich Willkommen!
Hoş Geldiniz!
ÜYE MEKTUBU 16.04.2012
Değerli Üyemiz,
Sizlere, önümüzdeki aylarda Alevi Kültür Merkezimizde yapacağımız etkinlik ve çalışmaları tarihleri ile bildirmek istiyoruz.
1 Mayıs İşçi ve Emekçi Bayramını Kutluyoruz
Tarih : 01.05.2012 Salı Günü
Yer ve Saat : Saat 11.00 de Hamborn Rathaus önünde başlatılan yürüyüşe dernek olarak
katılıyoruz. Sonrasında; saat 14:00 de Dernek binamızda yapacağımız grill ve
müzikli etkinliğe sizleri davet ediyoruz
....devamını okumak için tıkla!
Aleviler Bochum`da Basbakan Erdoğan`ı protesto ettiler
Avrupa Alevi Birlikleri Konfederasyonu çağrısı üzerine,Almanya`nin cesitli
kentlerinden ve Avrupanın değişik ülkelerinden Almanya`nin Bochum kentinde
bir araya gelen 25 bine yakın Alevi 13 Mart 2012 tarihinde Sivas Katliami
Davasi`nda verilen "Zaman Aşımı Kararını" ve Steiger Awards-Hoşgörü ödülüne
layik görülen T.C.Basbakanı Recep Tayyip Erdoğan`ı bir miting gösterisiyle
protesto ettiler.
Bochum Rewirpower Stadyum`unda düzenlenen protesto mitingi 1993
yılında Sivas Katliamında yaşamını yitirenlerin isimleri okunarak ve bir
dakikalik saygı duruşu ile başladı.
Miting`de konuşma yapan Avrupa Alevi Birlikleri Konfederasyonu başkanı
Turgut Öker şöyle konuştu: Ankara
11.Agir Ceza Mahkemesi`nin vermiş olduğu "Zaman Aşımı" kararını protesto
edip ve davalarina sahip çıkan adelet arayışlarını devam ettiren canlara
bin selam olsun.Madımak Katliamı insanlık suçu,verilen karar ise insanlık
ayıbıdır.Öte yandan
Erdoğan`ın göstermiş olduğu anti demokratik uygulamalara rağmen" Steiger
Award"- Hoşgörü ödülüne layik görüldü.Bu ödülü hak edecek olan en son isim
sensin.Bunu bir kez daha burada haykırıyoruz.Protesto gösterilerini bilerek
bu ödülü almaya gelmedin dedi.Öker`in ardından sırasıyla Almanya Alevi
Birlikleri Federasyonu Genel sekreteri Ali Doğan,Almanya Alevi Kadınlar
Birliği başkanı Özlem Gökdemir birer konuşma yaparak zaman aşımı kararını
ve kararın ardından "Vatanımıza ,milletimize hayırlı olsun diyen başbakan
Recep Tayyip Erdoğan`ı elestirerek protesto ettiler.
Almanya Alevi Birlikleri Federasyonu (AABF) başkanı Hüseyin Mat şunları
söyledi:
T.C. Basbakani Recep Tayyip Erdogan;Yıllarca ve yüzyıllarca, Anadolu`da,
Mezopotamya insanların dilleriyle, inançlarıyla, kültürleriyle ve
kimlikleriyle mücadele ettiniz:Şimdide Alevilerin acılarıyla dalga
geçiyorsunuz.Tarih boyunca önderlerimiz Hizir Paşa`lara, Muvaiye`ye,
Yavuz`a boyun eğmediler.Bugün onlar yolundan giden bizlerde sana boyun
eğmeyeceğiz.
13. Mart`ta zaman asimina uğrayan davanın aslında vicdanları rahatlatacak
bir karara bağlanmasını bekliyor ve umut ediyorduk.
Ankara`da göstericilere uygulanan şiddet ve gazlı saldırıları kınıyoruz.Biz
bugün burada Avrupali Aleviler olarak Türkiye`deki haksızlıklara karşı tepkimizi göstermek icin toplandık.Alevi katliamlarinin acığa
kavuşturulmasını talep ediyoruz.
1993 yılından beri tüm hükümetler "Zaman Aşımı" için ellerinden gelen
herşeyi yaptılar.Almanya`nın bu "Hoşgörü" ödülü Erdoğan`a vermesini
Türkiye`deki tüm azınlıklara yapılmış bir haksızlık olarak
değerlendiriyoruz dedi.
Sivas Katliaminda yakınlarını kayıp edenlere seslenen ve katliamda eşi
Hasret Gültekin`i kayıp eden Yeter Gültekin şöyle konuştu:Avrupa`nın ve
Türkiye`nin dört bir yanında bu davanın burada bitmeyeceğini ifade
eden,adalet cığlıklarına ses veren tüm insanlara bin selam göndererek
adelet arayışlarını ve hukuk mücadelelerini dün olduğu gibi israrla ve
inatla bugünde devam ettireceklerini söyledi.
Yesiller Partisi Federal Milletvekili ve hukukcu Mehmet Kılıç:Yolu olan
yalnız kalmaz,yolumuz var,yola devam dedi.
Alevi Bektaşi Federasyonu Baskanı Selahattin Özel: Bütün katliamları
lanetliyoruz.
AABF Dedeler Kurulu başkanı Cafer Kaplan:Lanet olsun insanlık suçu
işleyenlere.
Steiger Award ödülü 2005 yılından itibaren verilen bir özel ödül.
Bu ödül Hoşgörü,Basın,Müzik,Film,Sanat,Spor, Doğa ve Çevre dallarında emek
sarf eden tanınmış şahıslara verilen bir ödüldür.
Hüseyin Gül-Bochum
Rewierpower Stadyumu-BOCHUM
Bochum'da Aleviler tek yürek tek yumruk oldular
17 Mart 2012 tarihinde DUİSBURG-Pollman Alevi Bektaşi Kültür Derneği önüne 6 otobüs yanaştı. Derneğin önü yürüyüşe giden insanlarla doldu taştı. Yolcular disiplinli itiş, kalkış olmadan sırası ile otobüslerde herkes yerini aldı. Özel arabaları ile gidenler hariç 300 yurtsever vardı. Saat 13 00 te otobüsler peşpeşe hareket etti. Bindigim otobüs yolu yarı etmeden dernek üyesi bir hanımefendi kısık sesi (mirofon yoktu) ile yolculara yürüyüş hakkında kısa kısa bilgiler verdi. Otobüsler 42 nolu otbandan Bochum’a doğru yol aldı. Aleviler, Suniler, Kürtler, Türkler, Ermeniler, Sosyalistler, Komünistler, Yurtseverler, Demokratlar, Sendikacılar, Yazarlar, Şaiirler kimler yoktu ki; herkes vardı. Otobüsler Stadyumun önüne yanaştığında ise dünya ana baba günüydü. Rehper arkadaş ile 2 nolu kapıdan içeri girdiğimizde stadyumun dörtbir yanı dolmuştu. Ayakta beklemek zorunda kaldık. Herkes bir yerlere dağıldı. Ben de konuşmaları iyi dinlemek ve gözlemlemek için, konuşmacıların olduğu sahnenin arkasındaki boş koltuklardan birine yerleştim. Defterimi çıkarıp, not aldım.
AABF Onursal Başkanı sayın Turgut Öker, AABF'nin yeni Genel Başkanı sayın Hüseyin Mat ve yönetim kurulu üyeleri el ele, kol kola girerek alkışlar eşliğinde hep beraber stadyumda birlik ve beraberlik turu attılar. Tur dan sonra kürsüye gelen, AABF Genel Başkanı Hüseyin Mat konuşmasında, “Türkiye'de 13 Mart'ta zaman aşımına uğrayan dosvanın aslında vicdanları rahatlatacak bir karara bağlanmasını bekliyorduk. 1993 yılından beri tüm hükümetler zaman aşımı için ellerinden gelen her şeyi yaptılar. Ankara'da göstericilere uygulanan şiddet ve gazlı saldırıları kınıyoruz. Sivas, Maraş, Çorum, Malatya, Gazi’de Alevi katliamlarını ve Uludere de Kürt katliamının açığa kavuşturulmasını talep ediyoruz. Dersim, Koçgiri katliamları bir daha yaşanmasın. Bu gün burada Avrupalı Aleviler olarak Türkiye'deki haksızlıklara karşı tepkimizi göstermek için toplandık. Almanya'nın bu ödülü Tayyip Erdoğan’a vermesini Türkiye'deki tüm azınlıklara yapılmış çok büyük bir haksızlık olarak değerlendiriyoruz” dedi.
Alkışlar arasında sık sık konuşması kesilen Genel Başkan Hüseyin Mat konuşmasını şöyle sürdürdü. “Türkiye'de bir şartla yaşayabilirsin. İnancınızı terk edin. Teslim olun‘‘ diyorlar. Buradan onlara sesleniyorum. Biz diz çökmeyeceğiz, kellemiz gitse de boyun eğmiyecegiz, teslim olmayacağız, direnen bir hak olarak sonuna kadar direneceğiz. Almanya'da asimilasyon insanlık suçu diyen başbakan Erdoğan, Türkiye'de azınlıklara hak vermeyerek en büyük insanlık suçunu kendi işliyor. Suçsuz yere cezaevinde yatan gazeteciler, aydınlar, yazarları susturmaya çalışmalarını kabul etmeyiz. Recep Tayyip Erdoğan hangi kriterlere göre bu ödüle layık görülüyor, anlamakta zorluk çekiyoruz” dedi.
Yeşiller Federal Milletvekili sayın Mehmet Kılıç'ın da hazır bulunduğu açık hava mitinginde “Zaman aşımına hayır, inadına özgürlük”, “Susma sustukça sıra sana gelecek” “Katiller hesap verecek”, “Sivas, Maraş, Çorum, Malatya, Gazi, Uluder katliamlarını unutmayacağız, unutturmayacağız”, “İnsan hakları verilen ödülle ayaklar altına alınıyor” sloganlar, alkışlar Bochum kentini ayağa kaldırdı.
Sivas Davası'nın zaman aşımına uğraması ve Başbakan Recep Tayyip Erdoğan'ın milyonlarca kişinin gözlerinin içine baka baka “Vatana ve Millete hayırlı olsun” şeklindeki açıklaması Avrupa ve dünyadaki Alevileri topyökün isyana devet etti.
2 Temmuz 1993 yılında 35 insanı Madımak otelinde Allahuekber nidaları ile güvenlik kuvetleri gözetiminde diri diri yaktılar. Sivas’ta katledilen insanlar arasında kimler yoktu ki; ressamlar, yazarlar, sanatçılar, şaiirler şiirleri ile beraber yaktılar.
ALMANYA Alevi Birlikleri Federasyonu (AABF) tarafından Bochum'daki Rewierpower Stadyumu'nda düzenlenen, Başbakan Recep Tayyip Erdoğan'ı protesto mitingine Alman polisinin haberine göre 50 bin kişi katıldı.
Yumruklar havada, bütün yürekler Sivas-Madımağa aktı. Başbakan Tayyip Erdoğan her nedense ödül almaya gelmedi. Keşke gelseydi de o korkuç insan selini görseydi.
Hıdır Dulkadir
ÜYE MEKTUBU 01.03.2012
Değerli Üyemiz,
09.03.2012 Cuma günü saat saat 18:00` de Üyelere Açık Toplantı yapılacaktır.
Gündem;
1. Açılış
2. Binanın Projesinde gelinen son durumun üyelerle paylaşımı (Präsentation- Sunum)
3. Üç Aylık Mali Raporun Okunması
4. Çalışma Raporu
5. Üye İstek ve Temennileri
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ALEVİLERİN İNANÇ TAKVİMİ
2011
21 MART 2011: HZ ALİ ‘NİN DOĞUMU NEVRUZ BAYRAMI
13 – 15 ŞUBAT 2011: HIZIR ORUCU
10 EKİM 2011: İMAM HÜSEYİNİN ŞAHADET GÜNÜ (miladi )
06 KASIM 2011: KURBAN BAYRAMI
26 KASIM 2011: MUHARREM ORUCUNUN BAŞLAMASI
08 ARALIK 2011: AŞURE GÜNÜ
2012
21 MART 2012: HZ ALİ ‘NİN DOĞUMU NEVRUZ BAYRAMI
13 – 15 ŞUBAT 2012: HIZIR ORUCU
10 EKİM 2012: İMAM HÜSEYİNİN ŞAHADETİ (miladi)
25 EKİM 2012: KURBAN BAYRAMI
15 KASIM 2012: MUHARREM ORUCUNUN BAŞLAMASI
27 KASIM 2012: AŞURE GÜNÜ
2013
21 MART 2013: HZ ALİ ‘NİN DOĞUMU NEVRUZ BAYRAMI
13 -15 ŞUBAT 2013: HIZIR ORUCU
10 EKİM 2013: İMAM HÜSEYİNİN ŞAHADETİ (miladi)
15 EKİM 2013 KURBAN BAYRAMI
04 KASIM 2013: MUHARREM ORUCUNUN BAŞLAMASI
16 KASIM 2013: AŞURE GÜNÜ
AABF İnanç Kurulu
Kurban Bayramınızı en içten duygularımızla kutlar,
Bayramın tüm insanlığa barış, huzur, mutlululuk ve eşitlik getirmesini ,
tüm insanlığın kötülüklere, savaşa, şiddete, sömürü ve adaletsizliklere karşı dayanışma ve bayram duygularıyla katkılar sağlamasını dileriz.
Alevi Bektaşi Kültür Derneği
Yönetim Kurulu
Van Depremi için Bağış Kampanyası „Acılar Paylaştıkça Azalır“
23 Ekim 2011 tarihinde 7.2 büyüklüğündeki deprem nedeniyle Van ve ilçelerinde hayatını kaybedenlere Hak’tan rahmet, yaralı olanlara acil şifalar ve geride kalan tüm sevenlerine sabırlar diliyoruz.
Bağışlarınızı derneğimize ve ya aşağıdaki hesap numaralarına yapabilirsiniz!
Sayın Üyelerimiz,
20.11.2011 Pazar günü saat 14:00´ de Üyelere Açık Toplantı yapılacaktır.
Gündem:
1- Açılış
2- Üç Aylık Çalışma Raporunun okunması
3- Mali Raporun okunması
4- Üye istek ve temennileri
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Saz ve Samah kurslarımız başlamıştır. İlgi duyanlar kayıtlarını
yaptırabilirler.
Pazar Günleri :
• saat 14:00´de Saz Kursu
• saat 17:00´de Semah Kursu
10 Mart 2011 Perşembe yapılan 8 Mart Kadınlar günü resimlere bakmak için tıkla!
17 Şubat 2011 yapılan HIZIR CEMİ resimlerine bakmak için tıkla!
Duisburg ABKD' de " Şahinler " dönemi
Almanya'nın Duisburg kentinde çalışmalarını sürdüren Alevi Bektaşi Kültür
Derneği (ABKD) , Marxloh'taki dernek salonunda düzenlediği 14.Olağan Genel
Kurulu toplantısında yeni yönetimini belirledi.485 üyeli derneğinin 263
delegenin oyunu alan ve tek aday olan öğretmen Niyazi Şahin ikinci kez
başkanlığa seçildi.İbrahim Şahin ise 171 delegenin oyunu alarak ikinci
başkan seçildi.
Başkan Niyazi Şahin yaptığı teşekkür konuşmasının ardında şunları
söyledi:Son iki yıl içerisinde önemli çalışmalar yaptık,bugün burada çok
kalabalık bir kitle var, buda tabiki bizleri sevindiriyor.Fakat mevcut
yerimiz bize artık dar geliyor ve önümüzdeki aylarda buranın inşa edilecek
olması bizleri ayrı heyacanlandırıyor.Hedefimiz demokratik kitle örgütü ve
sivil toplum örgütü olarak var olduğumuzu,birlik ve güç olduğumuzu topluma
göstermektir.Öte yandan inancımızı,kültürümüzü,örf ve adetlerimizi yaşamak
ve yaşatmak aynı zamanda herkesi Alevilik felsefesi ışığında kucaklamak
istiyoruz.Bizleri yakından tanımak isteyen başka kesimlerdeki inanç
gruplarına kapımız herkese açıktır dedi.
Yılmaz Kahraman,Mustafa Şahin,Kemal Özkaplan divanı yönettiler.
Diğer yönetim kurulu üyeleri ise şu isimlerden oluştu:
Sekreter: Aytül Güzel
Sayman:Kemal Türkyılmaz
Y.K.üyesi:Kemal Böğüş,Mehmet Yoldaş,Gülperi Kara,Sevgi Polat,Elif
Kalkan,Gülseven Karagöz,Hakan Bağtaş,Sebahattin Algün,Birgül Serman,Hüsniye
Çetindağ
Denetleme Kurulu:Rıza Şahin,Deniz Güner,Cemal Şen,Aziz Bayrak,Gazi
Ateş,Hasan Bozoğlu
Hüseyin Gül - Duisburg
ALEVİ BEKTAŞİ KÜLTÜR DERNEĞİ GENİŞLETİLMİŞ YÖNETİM KURULU 2011
2010 Muharrem ayındaki oruç açma yemeklerinden ve Aşure gününden resimler !.
ALEVİLERİN 2011 YILI İNANÇ TAKVİMİ TARİHLERİ
Einladung zum Asure Tag am 19.12.2010 um 17.00 Uhr
Sehr geehrte Damen und Herren ,
anlässlich des Moharremfastens möchten wir Sie am Sonntag, den 19.Dezember 2010 zu einem besinnlichen Abend herzlich einladen. An dem Abend möchten wir unsere Gäste über das Moharremfasten der Aleviten informieren und anschließend gemeinsam ein Abendessen einnehmen.
Bei uns ist die Zeit zwischen dem 07.12.2010 und dem 19.12.2010 die jährliche Fastenzeit. In der Anlage erhalten Sie nähere Informationen dies bezüglich.
Programm:
17:00 Uhr: Eröffnung und Begrüßung durch Herrn Niyazi Şahin
17:10 Uhr: Grußwort von Herr Oberbürgermeister Sauerland
17:20 Uhr: Eröffnung des Büfetts / gemeinsames Essen
18:00 Uhr: Alle Gäste (aus kirchlichen Kreisen, Mosche, Wohlfahrtsverbände und Politik) erhalten die Möglichkeit Grußworte an die Anwesenden zu richten.
Wir würden uns sehr über Ihre Teilnahme freuen und verbleiben
Mit freundlichen Grüßen
Niyazi Şahin
Vorsitzender
Almanya Alevi Birlikleri Federasyonu (AABF) İNANÇ KURULU
Değerli Yöneticiler,
Degerli Dede ve Analar,
Sevgili Canlar,
Alevi inanc’ının önemli günlerin’den olan Muharrem Matem orucu 07.12.2010 tarihinde
başlayacak, 19.12.2009 günü Aşure çorbasıyla tamamlanacaktır.
14 asırdan günümüze intikal eden ve nice asırlar dilden dile sürecek olan Hz. Hüseyinin haklı
davası yolunda, uğradığı barbarca katliamın unutulması Ehli-Beyt bendesi olan toplum
tarafında elbetteki mümkün değildir. İmam Hüseyinin Muharrem ayı içersinde şehit
edilmesinden dolayı, onun sevgisini taşıyan ve yolun piri olarak gören Alevi toplumu
Muharrem ayında, mateme bürünür, Kerbela katliamında İmam Zeynel Abidinin sağ olarak
kurtulup Ehli-Beytin soyunun devamına vesile olmasının, on iki İmamların kutsallığıyla
birleştirilerek, 12 gün oruç ve yas tutarlar.
Canlar Muharrem Ayı, biz Aleviler için „Yas Günleri“dir. Muharrem süresince, eğlence, zevk,
lüks ve keyfilikten kaçınılmalıdır. Çeşitli çevrelerden, eğlenceler için yapılan davetlere kesin
olarak katılmamak ve nedenlerinide böylesi davetleri yapanlara mutlaka açıkça anlatıp
hatırlatmak gerekir. Dargınlıklar ve kırgınlıklar varsa barışılır, sevecen olunur. İki yıldan beri
YOL TV üzerinde Muharrem sohbetleri bu senede değişik Alevi Kültür Merkezlerimizde
yapılacaktır.
Matem süresince Alevi Kültür Merkezlerimizde yapılan Muharrem sohbetlerine canlarımızın
katılmalarını, Alevi İnancında oruç açım saat’inde güneş batımı dikkate alınır.
Bu sene
Almanya geneli oruçlar hergün saat 16.45´de açılacaktır.
Bütün canlarımızın yâsı matemlerinin Hz. Hüseyin nezninde kabul olmasını diliyoruz.
Hakk Muhammed Ali cümlemizin yardımcısı olsun.
Cafer Kaplan
AABF İnanç Kurulu Başkanı
24.11.2010
Bu linke tıklayarak tüzüğü'Entwurf-Satzung des Alevitischen Kulturzentrum in Duisburg e.V.' yazdırabilirsiniz.
Entwurf-Satzung des Alevitischen Kulturzentrum in Duisburg e.V.
Stand: 28.11.2010
§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr.
Der Verein führt den Namen „Alevitische Kulturzentrum-in Duisburg e. V.“
Alevi Kultur Merkezi - Duisburg“. Verkürzung :“ AKM“
Die AKM hat ihren Sitz in Duisburg- Nord.
Die AKM ist im Vereinsregister des Amtsgerichts in Duisburg eingetragen.
Das Geschäftsjahr der AKM ist das Kalenderjahr.
§ 2 Zweck und Ziele der AABF.
1. Die AABF versteht sich als eine Glaubensgemeinschaft im Sinne des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland.
2. Die AKM vertritt die Interessen ihrer Mitgliedsgemeinden gegenüber Dritten, seien diese juristischen oder natürlichen Personen öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Natur. Sie bemüht sich, den Glaubensinhalt der Glaubensgemeinschaft und die gesamte Kulturtradition nach außen bekannt zu machen. Insbesondere setzt sich die AKM dafür ein, dass an öffentlichen Schulen in Deutschland Religionsunterricht nach dem Bekenntnis und Selbstverständnis des alevitisch- bektaschitischen Glaubens eingeführt wird. Sie setzt sich auch dafür ein, dass die AKM als eine Körperschaft des öffentlichen Rechts im Sinne des Grundgesetzes anerkannt wird.
3. Die AKM unterstützt ihre Mitglieder bei der Errichtung von Gebetshäusern (Cemevi) sowie Bibliotheken mit spezieller Literatur über die Glaubenslehre der Aleviten - Bektaschiten, der alevitisch- bektaschitischen Kultur und ihrer philosophischen Werte.
4. Die AKM fördert ihre Mitglieder beim friedlichen Zusammenleben mit Menschen unterschiedlichen religiösen Bekenntnisses und kultureller sowie ethnischer Herkunft. Sie setzt sich für Gleichberechtigung und Gleichbehandlung aller Gesellschaftsmitglieder ein.
5. Die AKM setzt sich für die Befriedigung religiöser, kultureller und sozialer Bedürfnisse ihrer Mitglieder ein, und bemüht sich um die Integration der Aleviten in die deutsche Gesellschaft unter Bewahrung alevitischer Glaubensidentität und alevitischer Kultur.
6. Die AKM bemüht sich um eine säkulare, demokratische und zeitgemäße Erziehung alevitischer Jugendlicher im Sinne des alevitisch-bektaschitischen Glaubens, der Lehre und der Kultur.
7. Die AKM bemüht sich im Lichte der alevitisch - bektaschitischen Lehre um Umweltschutz. Sie fördert auch sportliche Zwecke.
8. Die ABK bemüht sich um das kulturelle Erbe alevitisch-bektaschitischer Würdenträger, wie Dichter, Geistliche und andere Persönlichkeiten.
9. Die ABK fördert zur Erreichung, Verbreitung und Entwicklung ihrer Ziele Frauen-, Jugend- und Sportverbände. Sie richtet Presseabteilungen und Kommissionen für besondere Aufgaben ein. Sie fördert die wissenschaftliche Erforschung des alevitischen Glaubensinhaltes und der Glaubensüberlieferung. Zur Erreichung dieser Ziele können Stiftungen und Institute eingerichtet werden. Des weiteren setzt die AKM ihre Ziele um, indem sie Konferenzen, Kurse, Seminare, Podiumsdiskussionen, Pressekonferenzen veranstaltet und Publikationen herausgibt.
10. Sie hilft ihren Mitgliedern bei der Lösung von Problemen, die im Zusammenhang mit Bestattungen auftreten.
11. Die AKM bekennt sich zu den Menschrechten und den Gesetzen in Deutschland, soweit sie universellen Menschenrechten nicht widersprechen. Sie bekennt sich insbesondere zur unantastbaren Würde des Menschen und der Gleichberechtigung von Mann und Frau. Sie begrüßt die umfassende Gewährleistung von Glaubensfreiheit unter Beachtung der strikten Neutralität des Staates.
12. Die AKM fördert karitative Tätigkeiten. Insbesondere betätigt sie sich im Bereich der Seniorenbetreuung, Kindererziehung, Jugendarbeit und Fürsorge für bedürftige Menschen wie Obdachlose und benachteiligte Gruppen. Sie betätigt sich auch im Bereich der Seelsorge.
13. Die AKM unterhält in der Türkei, in Europa und in anderen Ländern zu Vertretern und Institutionen alevitisch - bektaschitischer Vereinigungen freundschaftliche sowie kooperative Beziehungen.
14. Die AKM unterstützt Bemühungen, dass der alevitischen Glaube in der Türkei durch die Verleihung einer gesicherten verfassungsrechtlichen Stellung Anerkennung findet.
15. Die AKM tritt anderen Organisationen bei, die den Zielen der AABF entsprechen.
§ 3 Gemeinnützigkeit.
1. Die AABF verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und religiöse Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung (§ 52 AO).
2. Die AKM ist selbstlos tätig und verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke.
3. Beiträge und sonstige Einkünfte werden nur für satzungsgemäße Zwecke und Ziele verwendet. Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglied keine finanziellen Zuwendungen aus den Mitteln der AABF. Beim Ausscheiden aus der AABF haben die Mitglieder weder Ansprüche auf Erstattung von gezahlten Beiträgen, Spenden oder sonstigen Zuwendungen noch haben sie bei Auflösung der AABF irgendwelche Ansprüche auf Zahlungen aus dem Vereinsvermögen.
§ 4 Mitgliedschaft
1. Jede Mensch, der mit der Ziele der Satzung von AKM akzeptiert, könnte durch die Bestätigung des Vorstandbeschlusses aufgenommen werden.
§ 5 Fördermitglieder
1. Jede natürliche Person, juristische Person oder Institution, die die Ziele der AKM unterstützt, kann eine Fördermitgliedschaft erwerben. Über die Aufnahme der Fördermitglieder entscheidet der Vorstand.
2. Die Fördermitglieder werden regelmäßig über die Aktivitäten der AKM informiert.
3. Die Höhe des Mindestförderbetrages setzt der Vorstand fest.
§ 6 Beendigung der Mitgliedschaft.
1. Die Mitgliedschaft endet mit der Auflösung des Mitgliedsvereins, dem Austritt oder dem Ausschluss. Der Austritt erfolgt durch schriftliche Mitteilung des entsprechenden Beschlusses der Mitgliederversammlung des Mitgliedsvereins unter Vorlage der Beschlussunterlagen an den Vorstand der AKM.
2. Der Ausschluss erfolgt durch Kündigung bei einem groben Verstoß gegen die satzungsgemäßen Ziele der AKM. Der Vorstand übermittelt die Angelegenheit dem Disziplinarrat. Der Disziplinarrat entscheidet über die Kündigung.
3. Eine Kündigung bedarf der Zustimmung der nach dem Kündigungsausspruch folgenden Mitgliederversammlung. In der Zeit zwischen dem Ausspruch der Kündigung und der nächsten Mitgliederversammlung ruhen die Rechte des betroffenen Mitglieds. Gegen den Disziplinarratsbeschluss über die Kündigung der Mitgliedschaft kann der betroffene Mitglied Widerspruch einlegen. Über den Widerspruch entscheidet die folgende Mitgliederversammlung endgültig.
4. Die Beendigung der Mitgliedschaft hat den Verlust aller Rechte, einschließlich der Ansprüche gegenüber der AKM zur Folge.
5. Für die Beendigung der Mitgliedschaft der Fördermitglieder gelten dieselben Bestimmungen wie für die Mitglieder
§ 7 Das Ruhen der Mitgliedschaftsrechte
Die Mitgliedschaftsrechte ruhen, sofern das Mitglied für die Dauer von drei Monaten ohne Angabe von Gründen und danach trotz Mahnung und Fristsetzung von einem weiteren Monat die fälligen Beiträge nicht bezahlt. Der Vorstand der AKM stellt das Ruhen der Mitgliedschaftsrechte durch Beschluss fest. Er teilt diesen Beschluss dem betroffenen Mitglied . Der Disziplinarrat entscheidet über die Kündigung.
§ 8 Organe der AKM
Organe der AKM sind:
1. Die Mitgliederversammlung
2. Der Vorstand
3. Der Aufsichtsrat
4. Der Disziplinarrat
§ 9 Die Mitgliederversammlung
1. Die Mitglieder der AKM üben ihre Mitgliedschaftsrechte durch Mitgliederversammlung aus. Die Mitgliederversammlung ist das oberste Entscheidungsorgan der AKM. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet in der Regel je 4 mal jährlich statt.
2. Die schriftliche Ladung für die Mitgliederversammlung drei Wochen vorher.
Der Frauen- und Jugendverband, Kunst- und Kulturrat sowie die Forschungs-
und Bildungsstelle entsenden jeweils einen Mietglied in den
Vorstand des AKM Vorstandes.
3. Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn nach ordnungsgemäßer Einberufung die Mehrheit anwesend ist. Liegt die Beschlussfähigkeit nicht vor, so wird innerhalb einer Frist von drei Wochen zu einer erneuten Mitgliederversammlung geladen. Diese Versammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Die Einladung zu dieser Versammlung erfolgt unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen. In der Einladung ist auf die Beschlussfähigkeit gesondert hinzuweisen.
4. Die Mitgliederversammlung wählt für die Dauer der Versammlung aus der Mitte der erschienenen Mitglieder einen Rat. Der Rat besteht aus dem Vorsitzenden und zwei Stellvertretern. Der Rat leitet die Versammlung und führt über deren Verlauf ein Protokoll, in dem die gefassten Beschlüsse verzeichnet werden. Das Protokoll ist von dem Vorsitzenden des Rates und den beiden Stellvertretern zu unterzeichnen.
5. Falls in dieser Satzung nicht anders geregelt, werden Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der erschienenen Mietglieder gefasst (relative Mehrheit). Die Mitgliederversammlung berät und beschließt:
a. über den Rechenschaftsbericht des Vorstandes sowie des und des Disziplinarrats,
b. über die Entlastung des Vorstandes;
c. über die Höhe der Mitgliedsbeiträge, über Satzungsänderungen;
d. über die Auflösung der AKM Vorstandes;
e. über die Wahl der Mitglieder zum Vorstand und über die Wahl der Mitglieder des Disziplinarrats;
f. über die in dieser Satzung der Mitgliederversammlung zugewiesenen Themen;
g. über die für die Arbeit der AKM richtungweisenden Angelegenheiten,
h. über Anträge, die der Vorstand zur Entscheidung in der Mitgliederversammlung vorlegt.
§ 10 Außerordentliche Mitgliederversammlung.
Der Vorstand kann bei Bedarf eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen. In der Ladung hat er den Bedarf darzulegen und die Verhandlungsthemen zu benennen. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn sie von einem Drittel der Mitgliedsvereine schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe vom Vorstand verlangt wird. Für die außerordentliche Mitgliederversammlung gelten die Bestimmungen des § 9 entsprechend.
§ 11 Der Vorstand
1. Der Vorstand besteht aus zwölf Mitgliedern und drei Ersatzmitgliedern. Sie werden von der Mitgliederversammlung für die Dauer von drei Jahren in geheimer Wahl gewählt. Die Auszählung der Stimmen erfolgt öffentlich. In den Vorstand gewählt sind die Personen, die bei der Wahl bis zur Position zwölf die meisten Stimmen erhalten haben. Ersatzmitglieder sind die Personen, die den Stimmen nach die Plätze 13, 14 und 15 einnehmen. Scheidet ein Mitglied aus dem Vorstand in der Wahlperiode aus, so rückt das Ersatzmitglied mit den meisten Stimmen für die Restdauer der Wahlperiode nach.
2. Der Vorsitzende des Geistlichenrats ist ordentliches Mitglied des Vorstandes. Er darf jedoch kein weiteres Amt als sein eigenes ausüben. Er hat bei den Vorstandssitzungen Rede- und Stimmrecht. Mit ihm erhöht sich die Zahl der Vorstandsmitglieder auf 13.
3. In der ersten Sitzung nach der Wahl wählt der Vorstand aus seinen gewählten Mitgliedern den Vorsitzenden, dessen Stellvertreter, einen Generalsekretär, dessen Vertreter und einen Kassenwart. Diese fünf Vorstandsmitglieder bilden den geschäftsführenden Vorstand und führen die Entscheidungen des Vorstandes aus. Dieses Gremium ist für den reibungslosen Ablauf der gewöhnlichen Arbeiten zuständig.
4. Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist der Vorsitzende, sein Stellvertreter und der Generalsekretär. Der Vorsitzende vertritt die AKM allein, im Falle seiner Verhinderung vertreten sein Stellvertreter und der Generalsekretär sie zusammen.
5. Der Vorstand bleibt bis zur Wahl des neuen Vorstandes im Amt.
6. Die Ersatzmitglieder sind zu den Vorstandssitzungen zu laden. Sie haben in den Sitzungen Rederecht, aber kein Stimmrecht.
7. Zur konstituierenden Sitzung des neu gewählten Vorstandes lädt das Vorstandsmitglied ein, das bei den Wahlen die meisten Stimmen erhält. Dies soll innerhalb der ersten Woche nach der Wahl geschehen.
8. Die Vorstandsmitglieder arbeiten ehrenamtlich. Dies schließt entgeltliche Tätigkeit der Vorstandsmitglieder bei Tätigkeiten außerhalb von Vorstandsarbeiten nicht aus.
§ 12 Die Zuständigkeit des Vorstandes
1. Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten der AKM zuständig, soweit sie von der Satzung nicht einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind.
Er hat vor allem folgende Aufgaben:
a. die Vorbereitung der Mitgliederversammlung und Aufstellung der Tagesordnung:
b. die Einberufung der Mitgliederversammlung;
c. die Umsetzung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung;
d. die Leitung und Koordination der Arbeit der AKM zwischen den Mitgliederversammlungen;
e. die Durchführung der in dieser Satzung ausdrücklich übertragen Arbeiten;
f. die Einstellung und Überwachung von Personal für die AKM;
g. die Berichterstattung über die Tätigkeit für die AKM;
h. das Unterbreiten von Vorschlägen zur Erfüllung der satzungsgemäßen Aufgaben;
i. die Überwachung und Bewirtschaftung der Finanzen;
j. die Vertretung der AKM gegenüber jedermann.
2. Zur Erledigung der laufenden Geschäfte kann der Vorstand einen Geschäftsführer bestellen. Die Aufgaben und Befugnisse des Geschäftsführers bestimmt der Vorstand.
§ 13 Beschlussfassung
1. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse im allgemeinen in den Vorstandssitzungen, die vom Vorsitzenden und im Falle seiner Verhinderung von seinem Stellvertreter oder Generalsekretär geleitet werden. Die Ladung zu den Sitzungen erfolgt schriftlich oder fernmündlich durch den Vorsitzenden oder im Falle seiner Verhinderung durch seinen Stellvertreter oder Vorstandsekreter. Eine Frist von mindestens sieben Tagen ist einzuhalten.
2. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens sieben Mitglieder anwesend sind, darunter der Vorsitzende, sein Stellvertreter oder der Vorstandsekretär. Bei Beschlussfassungen entscheidet die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Bei Stimmengleichheit gilt der Beschluss als nicht gefasst. Die Vorstandssitzung leitet der Vorsitzende, im Falle seiner Verhinderung sein Stellvertreter oder Vorstandsekretär.
3. Die Beschlüsse des Vorstandes sind zu protokollieren und von allen teilnehmenden Vorstandsmitgliedern zu unterzeichnen. Die Protokolle sind aufzubewahren. Unbefugten dürfen sie nicht zugänglich gemacht werden.
Das Protokoll soll Auskunft geben über Ort und Zeit der Sitzung, die Namen der Teilnehmer, die gefassten Beschlüsse und das Abstimmungsergebnis.
§ 14 Der Aufsichtsrat
1. Der Aufsichtsrat besteht aus fünf Mitgliedern und drei Ersatzmitgliedern. Sie werden in der Mitgliederversammlung für die Dauer von drei Jahren in geheimer Wahl gewählt. Die Stimmenauszählung erfolgt öffentlich. Zu Mitgliedern gewählt sind die Personen, die bei der Wahl die fünf besten Stimmergebnisse erzielt haben. Fällt ein Aufsichtsratsmitglied während der Wahlperiode aus, so tritt an dessen Stelle das Ersatzmitglied mit dem höchsten Stimmenanteil.
2. Das Mitglied mit den meisten Stimmen lädt spätestens eine Woche nach der Wahl zur ersten Sitzung ein. In dieser Sitzung wählt der Aufsichtsrat aus seinen Mitgliedern einen Vorsitzenden, einen Stellvertreter, einen Schriftführer. Der Vorsitzende beruft die Sitzungen ein und leitet sie.
3. Der Aufsichtsrat bleibt bis zur Neuwahl im Amt. Er tritt mindestens zweimal im Jahr zu einer ordentlichen Sitzung zusammen. Er ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Mitglieder anwesend sind. Die Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst.
§ 15 Der Disziplinarrat
1. Der Disziplinarrat besteht aus fünf Mitgliedern und drei Ersatzmitgliedern. Er wird in der ordentlichen Mitgliederversammlung in geheimer Wahl für die Dauer von drei Jahren gewählt. Die Auszählung der Stimmen erfolgt öffentlich. Gewählt sind die fünf Personen, die bei der Wahl die meisten Stimmen erhalten haben. Der Disziplinarrat bleibt so lange im Amt, bis ein neuer gewählt wird. Der Disziplinarrat tritt mindestens zweimal im Jahr zusammen. Er ist beschlussfähig, wenn drei Mitglieder erschienen sind. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst.
2. Das Mitglied mit den meisten Stimmen lädt spätestens eine Woche nach der Wahl zur ersten Sitzung ein. In dieser Sitzung wählen die Mitglieder des Disziplinarrats aus der Mitte der Mitglieder einen Vorsitzenden, seinen Stellvertreter und einen Schriftführer. Die Sitzungen werden vom Vorsitzenden - im Falle seiner Verhinderung durch den Stellvertreter - einberufen und geleitet. Die Sitzung ist zu protokollieren. Das Protokoll ist vom Sitzungsleiter zu unterzeichnen.
3. Der Vorsitzende des Disziplinarrats hat das Recht, an den Vorstandssitzungen der AABF teilzunehmen. Er ist daher über Ort und Zeit der Vorstandssitzungen zu unterrichten. Er hat Rede- aber kein Stimmrecht.
4. Der Disziplinarrat entscheidet auf schriftlichen Antrag des Vorstands über Verstöße von Mitgliedern gegen die satzungsgemäßen Zwecke und Ziele. Er ermahnt, schließt vorübergehend oder endgültig aus der Mitgliedschaft aus.
5. Der Disziplinarrat teilt das Ergebnis seiner Entscheidungen dem Betroffenen, dem Vorstand und den Mitgliedsvereinen mit. Gegen Entscheidungen des Disziplinarrats kann nur in der Mitgliederversammlung schriftlich Widerspruch eingelegt werden. Die Entscheidung der Mitgliederversammlung über den Widerspruch ist endgültig.
§ 16 Der Geistlichenrat
1. Der Geistlichenrat besteht aus zwölf Geistlichen und einem Vertreter des Vorstands der AKM.
gestrichen: „Den Geistlichenrat bilden die aus den Mitgliedsgemeinden entsandten Geistlichen. Dabei werden alle alevitischen Glaubensstrukturen beachtet. Jede Mitgliedsgemeinde darf nur einen Geistlichen bzw. eine Geistliche, einen Dede oder eine Ana, entsenden.“
Der Geistlichenrat besteht aus zwölf Geistlichen und einem Vertreter des Vorstands der AKM Der Geistlichenrat wird in der Mitgliederversammlung der Geistlichen gewählt. Zu dieser MV entsenden die Mitgliedsgemeinden jeweils einen Geistlichen (dede) oder eine Geistliche(ana); dabei werden alle alevitischen Glaubensstrukturen beachtet.
2. Die Modalitäten, nach denen sich der Geistlichenrat konstituiert und arbeitet, regelt eine eigene Satzung des Rates.
3. Die originäre Aufgabe des Geistlichenrates ist die religiöse Betreuung der Mitglieder der AABF sowie die Fortbildung
§ 18 Der Beirat
1. Zur Förderung der Ziele der AABF beruft der Vorstand alle drei Jahre einen Beirat.
2. Mitglieder des Beirats sollen Personen und Personenzusammenschlüsse sein, die die Ziele der AKM akzeptieren und fördern wollen.
3. Der Beirat hat beratende Funktion: Er nimmt Stellung zu Fragen, die ihm vom Vorstand und der Mitgliederversammlung gestellt werden. Zusammen mit weiteren Anregungen seiner Mitglieder fließen diese dann in die Beratungen des Vorstands und der Mitgliederversammlung ein.
4. Die Beiratsmitglieder werden regelmäßig über die Aktivitäten der AKM informiert. Sie treten mindestens einmal jährlich zusammen und nehmen die ihnen gegebenen Berichte zur Kenntnis.
§ 19 Satzungsänderung
Die Satzung kann nur von der Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von 2/3 der Stimmen geändert werden. Der Antrag kann nur vom Vorstand oder von 1/3 der Mitgliedervereine gestellt werden. Ein solcher Antrag ist vom Vorstand auf die Tagesordnung zu setzen. Die Fristen über die Einladung zur Mitgliederversammlung ist einzuhalten.
§ 20 Einnahmen der AKM
Neben den Mitgliederbeiträgen erzielt die AKM Einnahmen durch Spenden von Personen aber auch von Fonds und Stiftungen, aus dem Verkauf von Publikationen und anderen Produkten wie Kassetten, Kalendern usw., sowie ferner aus Veranstaltungen wie Konzerten, Theateraufführungen, Kulturveranstaltungen und Buchausstellungen. Die erzielten Erträge dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke und Ziele der AABF verwendet werden.
§ 21 Auflösung der AKM
Die Auflösung der AKM kann nur durch Beschluss einer eigens mit diesem Tagesordnungspunkt einberufenen Mitgliederversammlung erfolgen. Der Antrag kann nur vom Vorstand oder durch schriftlichen Antrag von 1/3 der Mitgliedsvereine gestellt werden. Der Antrag ist ausführlich zu begründen. Die satzungsgemäßen Fristen sind zu beachten. Die so einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn 2/3 aller zu entsendenden Delegierten anwesend sind. Für den Beschluss über die Auflösung der AABF ist eine Mehrheit von 3/4 der abgegebenen Stimmen erforderlich.
Im Falle der Auflösung fällt das gesamte aktive Vermögen der AKM an die Mitgliedsvereine der AKM, die gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 52 ff. AO nachgehen. Zur Abwicklung des Auflösungsbeschlusses wird in der Mitgliederversammlung eine Kommission gewählt.
§ 22 Schlussbestimmungen
Für durch diese Satzung nicht ausdrücklich geregelte Sachverhalte gelten die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches. Die Satzung tritt an die Stelle der im Vereinsregister des Amtsgerichts Duisburg- Hamborn ……….. eingetragenen Satzung.
§ 23 Beschlussfassung
Diese Satzung ist in der vorliegenden Form in der ordentlichen Mitgliederversammlung vom __.__.2011 in Duisburg einstimmig beschlossen worden. Sie tritt in der neu gefassten Form mit dem Tag der Eintragung in Kraft. Jedoch gilt die alte Satzung insoweit bei der ersten hierauf folgenden Mitgliederversammlung, als sie Regelungen für die Mietglieder festsetzt.
Pressemitteilung der Alevitischen Gemeinde Deutschland e.V. Köln, den 27.10.2010
„Wo das Auge nicht sehen will, helfen weder Licht noch Brill“ –
Sind Aleviten die Verlierer der Integrations- und Islamdebatte?
Seit dem der Bundespräsident Christian Wulff anlässlich seiner Rede zum 20. Gedenktag der Wiedervereinigung geäußert hat, dass der Islam inzwischen auch zu Deutschland gehöre, ist die Debatte über die Rolle des Islams in Deutschland erneut entfacht.
Was Befürworter und Gegner einer Aufwertung oder gar rechtlichen Gleichstellung des Islams mit den etablierten Großkirchen – etwa der evangelischen oder der katholischen Kirche – ignorieren, ist die Tatsache, dass in dieser gesamten Debatte zum wiederholten Male Aleviten unberücksichtigt bleiben.
„Inzwischen stellt sich bei uns Aleviten ernsthaft die Frage, ob wir als gut integrierte Bürgerinnen und Bürger dieses Landes dafür bestraft werden, dass wir keine Probleme erzeugen“ so Ali Ertan Toprak, 2. Bundesvorsitzender der Alevitischen Gemeinde Deutschland e.V. (AABF).
Als Bundesverband der in Deutschland lebenden Aleviten steht die AABF für Menschenrechte, Freiheit und Demokratie. Er verteidigt die Werte der Aufklärung und des Humanismus, dazu gehören auch die Erinnerung und das Bewusstsein für historische Ereignisse. Zu keiner Zeit hat der Bundesverband Zweifel daran aufkommen lassen, dass er auch im Namen seiner Mitglieder glücklich und dankbar zugleich ist, dass Aleviten in ihrer Heimat Deutschland Religionsfreiheit und Anerkennung genießen, die ihnen in ihren Herkunftsländern bis heute verwehrt bleibt.
„Heute sind wir Aleviten allerdings tief enttäuscht. Enttäuscht von dem, wie sich die deutsche Debattenlandschaft zur Integrationspolitik entwickelt hat. Enttäuscht von den politisch Verantwortlichen, die offensichtlich nur dann tätig werden, wenn muslimische Interessenverbände, die zuweilen für sich Alleinvertretungsansprüche erheben, mit aggressivem Auftreten ihren überzogenen Forderungen Nachdruck verleihen“ konstatiert Ali Ertan Toprak und führt weiter aus:
„Dies bedeutet natürlich nicht, dass wir Aleviten gegen die staatliche Anerkennung des Islams als Religionsgemeinschaft oder gar gegen die Einrichtung von Lehrstühlen für islamische Theologie sind – wir möchten in dieser Debatte nicht mehr länger unsichtbar bleiben und wie Bürgerinnen und Bürger 2. Klasse behandelt werden.“
Zu Recht werden in der öffentlichen Debatte Fehlleistungen und falsche Prioritätensetzung der politisch Verantwortlichen aller Regierungen beklagt. Zu Recht müssen in der gegenwärtigen
Migrations- und Integrationspolitik Illusionen aufgebrochen werden. Niemand bestreitet diese Tatsache mehr.
Nur geht es in dieser Debatte weniger um Milde oder Härte, sondern mehr darum, diese gründlich, präzise und mit aller Klarheit zu führen.
„Deshalb fragen wir Aleviten immer drängender: Werden wir gegenüber einem in Deutschland immer stärker auftretendem sunnitischen Islam benachteiligt, weil wir stets den Dialog und nicht die Provokation und Inszenierung suchen?
Gibt die deutsche Regierung etwa jenem Druck aus der Türkei nach, deren islamistische Regierung seit vielen Jahren eine Zwangsassimilation der Aleviten als Programm betreibt?
Darf im Sinne einer appeasement-Politik nichts auf den Weg gebracht werden, was die deutschen Beziehungen zu Ankara einer ernsthaften „Belastung“ aussetzen könnte?“
Dasselbe gilt für die Einrichtung alevitischer Lehrstühle an deutschen Universitäten. Wenngleich die AABF seit 2005 als Religionsgemeinschaft gemäß Art. 7 Abs. 3 GG in Deutschland anerkannt ist und mittlerweile in 6 Bundesländern der alevitische Religionsunterricht als reguläres Unterrichtsfach in deutscher Sprache gelehrt wird, gibt es noch keinen eigenständigen Lehrstuhl für die alevitische Lehre.
„Somit sind wir heute an einem Punkt angelangt, der uns im positiven Sinne zwingt, zu handeln und dem Lehrangebot an deutschen Hochschulen einen weiteren, gewichtigen Baustein hinzuzufügen: Einen eigenständigen Lehrstuhl für die alevitische Lehre – und zwar unabhängig von einem Lehrstuhl für islamische Theologie“ so Ali Ertan Toprak.
Dieser Umstand ist nicht nur für den Bundesverband, sondern auch für deren Mitglieder ein Skandal, der nicht mehr hinnehmbar ist. Nur mit großer Mühe können die Verbandsfunktionäre dem berechtigen Ärger und Unbehagen ihrer Mitglieder Einheit gebieten. Vom „Ende der Geduld“ ist immer öfter die Rede. Natürlich nicht im Sinne einer Bedrohung, sondern als „Appell an die Vernunft politisch Verantwortlicher“, der nicht mehr länger überhört werden darf.
Wir stellen uns dieser Herausforderung und möchten die verantwortungsvolle Aufgabe der Ausbildung alevitischer Lehrerinnen und Lehrer in Deutschland übernehmen. Das gleiche gilt für die Ausbildung von alevitischen Geistlichen beiderlei Geschlechts.
„Dabei werden wir sicherlich nicht die Straße bemühen, aber wir werden, wenn wir Aleviten weiterhin so benachteiligt und ausgeblendet werden, den Weg zum Bundesverfassungsgericht und zum Europäischen Gerichtshof nicht scheuen, um zu unserem Recht auf angemessene Ausbildung von Religionslehrerinnen und –lehrern und Geistlichen an einer deutschen Universität unter einem eigenständigen Lehrstuhl für die alevitische Lehre zu kommen“ so Ali Ertan Toprak.
Denn wenn Deutschland tatsächlich eine Demokratie sein will, dann sollte und muss gleiches Recht für Alle hier anerkannten Religionsgemeinschaften gelten.
Für Interviewanfragen und weitere Auskünfte steht Ihnen zur Verfügung:
Ali Ertan Toprak – 2. Bundesvorsitzender der Alevitischen Gemeinde Deutschland e.V. (AABF)
Erreichbar über sein Sekretariat unter den Rufnummern 0221 94 98 56 43 oder 0221 94 98 56 42
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